Vorbemerkung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB´s) sind die Grundlage für den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden des deutschen Standortes der Stefan Herrmann Immobilien. Sie bewirken, dass der Vertragsabschluss durch ein vorformuliertes Regelwerk vereinfacht, beschleunigt und standardisiert wird. Für Kaufleute des HGB gelten sie auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
§1 Vertraulichkeit
Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen inkl. unserer Objektnachweise sind ausschließlich für unsere Kunden bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der Stefan Herrmann Immobilien an Dritte weitergegeben werden. Schuldhafte Zuwiderhandlungen können den Weitergebenden ggf. im Falle des Zustandekommens eines Hauptvertrages (Miet-/Kaufvertrag) zu Schadenersatzzahlungen verpflichten.
§2 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Stefan Herrmann Immobilien zu Erfüllung Ihrer Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten.
§3 Haftungsbeschränkung
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebene Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Veräußerer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es Obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenden Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Im Übrigen haftet die Stefan Herrmann Immobilien nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, des Fehlen garantierter Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung einer Kardinalpflicht. Ansonsten nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§4 Vertragsabschluss
Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages, sofern eine Provision vereinbart wurde und nicht zu gesetzlichen Vorgaben in Widerspruch steht. Die Provision ist verdient und fällig, sobald der Hauptvertrag (Miet-/Kaufvertrag) zustande gekommen ist. Handelt es sich bei dem Hauptvertrag zudem um einen Mietvertrag, ist eine Provision von Seiten des Wohnungssuchenden nur zu leisten, wenn die Stefan Hermann Immobilien ausschließlich wegen des Auftrages des Wohnungssuchenden das Wohnungsangebot einholt und eine Provisionspflicht zuvor vereinbart wurde. Ist der Auftrag jedoch vom Vermieter ausgegangen bzw. von diesem ebenfalls gestellt, so kann die Stefan Herrmann Immobilien nur von diesem eine Provision einfordern, sofern entsprechend vorher vereinbart. Sie ist innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungstellung zahlbar. Im Verzugsfall werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. erhoben. Die Stefan Herrmann Immobilien behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
Die Stefan Herrmann Immobilien ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, dessen Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anzurechnen. In diesem Fall wird die Stefan Herrmann Immobilien den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist die Stefan Herrmann Immobilien berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Eine Zahlung gilt als erfolgt, wenn der Betrag bei der Stefan Herrmann Immobilien angekommen, d.h. ihrem Konto gutgeschrieben ist. Schecks und Wechsel werden nicht angenommen. Sollte durch unsere Nachweise- oder Vermittlungstätigkeit der gewünschte Hauptvertrag zustande kommen, ist eine Provision vom Auftraggeber an die Stefan Herrmann Immobilien zu zahlen. Sowohl die Höhe der Provision als auch die jeweilige Zahlung des Auftraggebers richtet sich nach dem Standort der Immobilie und der dort ortsüblichen Provision bzw. den Vorgaben des §3 Absatz 2 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung (Begrenzung auf zwei Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer), soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein anderer Provisionssatz genannt ist.
Der Empfänger des Exposés bzw. Verträge bestätigt, dass sonstige stillschweigende oder mündliche Nebenabreden über das Exposé hinaus nicht getroffen wurden und zusätzliche Vereinbarungen nur dann Gültigkeit erlangen, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
§5 Laufzeit und Kündigung
Der Maklervertrag wird für die Dauer von sechs Monaten geschlossen. Nach Ablauf dieser Dauer endet der Vertrag ohne, dass es einer Kündigung bedarf. Vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Parteien gegen ihre durch diesen Vertrag festgelegten Rechte und Pflichten verstößt oder wenn auf andere Weise das gegenseitige Vertrauen derart nachhaltig gestört wurde und ein Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zumutbar ist.
Für die Wirksamkeit der Kündigung muss diese schriftlich erfolgen.
§6 Doppeltätigkeit
Die Stefan Herrmann Immobilien kann im Hinblick auf Geschäftsbeziehungen, die auf einen Kaufvertragsabschluss abziehen, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig werden. Sollte sich eine Doppeltätigkeit anbahnen, wird der Vertragspartner hierauf gesondert vor Abschluss des jeweiligen Maklervertrages hingewiesen. Die Stefan Herrmann Immobilien wird aber niemals gleichzeitig als sogenannter Vermittlungsmakler für beide Seiten tätig. Handelt es sich bei dem Auftrag zudem um ein Miet- bzw. Vermietungsgesuch, ist eine Doppeltätigkeit diesbezüglich von vornherein ganz ausgeschlossen.
§7 Rückfragenklausel
Im Verhältnis zu dem Eigentümer eines Objektes, das uns zur Vermakelung an die Hand gegeben worden ist, gilt, dass der Eigentümer verpflichtet ist, vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages (Kaufvertrag oder Mietvertrag) unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei der Stefan Herrmann Immobilien rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch unsere Tätigkeit veranlasst worden ist.
§8 Folgegeschäfte
Ein Provisionsanspruch der Stefan Herrmann Immobilien besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden. Ein Folgegeschäft liegt dabei vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt.
§9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungs- und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers und Verwalters, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§10 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll gemäß § 306 Abs. 2 BGB durch die gesetzliche Regelung ersetzt werden, sofern das weitere Festhalten an dem Vertrag keine unzumutbare Hörte für eine Vertragspartei darstellt.